Prävention vor sexualisierter Gewalt

Ein Baustein im pastoralen Konzept, der nicht fehlen darf, ist das Institutionelle Schutzkonzept der Stadtkirche zur Prävention vor sexuellem Missbrauch. Diesem Thema hat der Stadtkirchenrat seinen Klausurtag 2025 (am 17.05.2025) gewidmet. Angeleitet von Florian Lechner, der „in Fragen der Prävention geschulten Person“ in der Stadtkirche, wurde Bestandsaufnahme gemacht und überlegt, welche nächsten Schritte anstehen, um die entsprechende Kultur bei uns zu entwickeln und ein verbindliches und wirksames Schutzkonzept zu etablieren.

Die wichtigste Erkenntnis des Tages war wohl, wie das richtige Leitbild eine entsprechende Motivation frei setzt. Zunächst (und zumal an einem sonnigen, frühlingshaften Samstag Nachmittag) nähert man sich dem Thema „Missbrauch“ aus Pflichtbewusstsein, mit spitzen Fingern sozusagen und eine gewisse Unlust überwindend. Als aber fortschreitend klar wurde, dass es darum geht „miteinander achtsam [zu] leben„, wie es programmatisch über den Materialien des Erzbistums steht, wuchs die Freude und die Motivation für die Sache. Mit dieser konzeptionellen Arbeit fördern wir etwas, was ein durch und durch positiver, ur-christlicher Wert ist.

Wenn wir das Schaubild zum „Institutionellen Schutzkonzept“ zugrunde legen, das uns das Erzbistum an die Hand gibt, zeigt sich, welche Elemente wir schon haben und was es noch zu erarbeiten gilt.

In die Partizipation ist das Seelsorgeteam sowie die Verwaltung der Stadtkirche längst eingebunden. Auch der Posten der „in Fragen der Prävention geschulten Person“ ist mit Florian Lechner gut besetzt. Eingespielt ist auch schon, dass alle Ehrenamtlichen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben (Ministranten- und Jugendarbeit, Kommunion- und Firmvorbereitung) auf die Thematik aufmerksam gemacht werden (Handreichung zur Information, Pflicht zur Vorlage des Führungszeugnis). Der Stadtkirchenrat und über ihn die Pfarrgemeinderäte sind aktuell dran, und der Prozess ist mit dem Einstieg beim Klausurtag noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus gibt es noch interessante Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche selbst mit ihren Erfahrungen und Empfindungen an der Entwicklung des Schutzkonzepts zu beteiligen. Das steht noch aus in der Stadtkirche. Auch die Kommunikation in die weitere Öffentlichkeit (Aushänge in den Kirchen, Auslagen von Info-Material, Darstellung auf der Homepage) hat noch Luft nach oben.

Im Sinn der Risikoanalyse wurden Veranstaltungsformate, Örtlichkeiten, Beziehungen und Strukturen zusammengetragen und beleuchtet, so dass ein ziemlich umfassender, wenn auch nicht abgeschlossener Überblick entstanden ist, wo genauer hinzuschauen ist. Eine bedeutsame Einsicht in diesem Punkt war, dass jedes System, unsere kleinen Gruppen und Netzwerke nicht anders als die dafür oft kritisierte Kirche im Großen, eine Eigendynamik der Verteidigung, des Selbsterhalts und des Drucks auf Störer beinhaltet. Sprich: Ein konsequentes Vorgehen, bei dem mögliche Grenzverletzungen oder Schlimmeres dadurch verhütet werden sollen, dass eine Person auf Abstand gebracht wird, ruft unweigerlich Widerstand im System hervor und Solidarität mit dem Menschen, der jetzt plötzlich bei etwas nicht mehr dabei sein darf. Das mag im konkreten Fall Unverständnis und Verdruss bedeuten, darf aber nicht das Bemühen um Prävention schwächen.

Der Beratungs- und Beschwerdewege – „Was tun, wenn ich davon höre, dass etwas nicht sauber war?“ – war den anwesenden Mitgliedern des Stadtkirchenrats nicht klar. In dem Punkt ist also dringend Nacharbeit erforderlich, um eine Schwäche in unserem Schutzkonzept zu beheben. Eine wichtige Einsicht war hier, dass es zur Sensibilität und Verantwortlichkeit in Sachen Prävention nicht verlangt ist, sogar davon abzuraten wird, unmittelbar und direkt das Gespräch mit einer verdächtigten oder beschuldigten Person zu suchen. Besser ein planvolles Vorgehen der zuständigen Verantwortlichen!

Als unbedingt lohnend, aber noch nicht ansatzweise verwirklicht wurde das Element „Verhaltenskodex“ erkannt.

Den „Interventionsplan“ bereit zu stellen, ist eine Leitungsaufgabe in der Stadtkirche und betrifft die Ehrenamtlichen nicht. Ausreichende Handlungssicherheit dank der leicht zugänglichen Materialien des Erzbistums und dank der Erfahrung mit den bisherigen Kontakte zu den Bistumsbeauftragten für Missbrauch und Prävention scheint gegeben.

„Personalauswahl und Weiterbildung“ – auch hierzu wurde im Stadtkirchenrat kein Handlungsbedarf gesehen (siehe oben, unter dem Punkt „Partizipation“).

Somit sind wir ein gutes Stück vorangekommen auf dem Weg zum Institutionellen Schutzkonzept für die Stadtkirche. Der Stadtkirchenrat wird aus den Ergebnissen des Klausurtags einen Fahrplan entwicklen, wie das Thema verbindlich bei uns verankern.