Folgende Eckpunkte geben der Stadtkirche ihre Gestalt:
Gottesdienstordnung
In einer gemeinsamen Gottesdienstordnung wird die Eucharistiefeier, das A und O des christlichen Lebens, und werden die übrigen Gottesdienste in einer sinnvoll geordneten Weise aufeinander abgestimmt.
Dabei gelten einige Grundsätze: An einem Ort in der Stadtkirche – und dafür bietet sich die Stiftsbasilika an – wird die vollständige Liturgie der Kirche, mit täglicher Hl. Messe, mit Chorgebet und allen Formen des sakramentalen Lebens gefeiert. In jeder Pfarrkirche findet am Sonntag Vormittag ein Pfarrgottesdienst statt. Es bleibt Spielraum für Eucharistiefeiern in Altenheimen, für Trauergottesdienste, Schulgottesdienste, Jubiläen und besondere Anlässe, Messen in kleineren Gruppen, Wallfahrten und andere Feierformen. In jeder geweihten Kirche wird wenigstens einmal im Jahr zum Patrozinium die Hl. Messe gefeiert. Als tragender Unterbau für das gottesdienstliche Gebet existiert eine vielfältige Kultur gemeinsamen Betens (Gebet in der Familie, Anbetungsgruppe, Gebetskreis, Rosenkranz, Wallfahrten, Klausurtage und geistliche Impulse in Arbeitsgremien …). Einige Personen aus der Stadtkirche (hauptamtlich die Gemeindereferentinnen, aber auch einige ehrenamtlich) haben die Ausbildung und die bischöfliche Beauftragung zur Leitung von Wortgottesdiensten. Sie helfen mit, die genannte Vielfalt an Gottesdiensten zu ermöglichen, sie halten den regelmäßigen wöchentlichen Gottesdienst in den Altenheimen aufrecht (hier tatsächlich als Ersatz für die Hl. Messe), und sie stehen auch hie und da für eine Beerdigung zur Verfügung.
Haushaltsverbund
Während die pfarreieigenen Gebäude und Kirchen weiterhin von den einzelnen Kirchenverwaltungen betreut werden, ist das gesamte Personal auf der Ebene der Stadtkirche angestellt.
Krankheits- und Urlaubsvertretungen sind untereinander selbstverständlich. Bürokräfte spezialisieren sich auf Schwerpunkte, die ihnen liegen. Ein zentrales Büro leistet gut abgestimmte, zeitnahe, verlässliche, kompetente Verwaltungsarbeit im Hintergrund und in der Betreuung aller einzelnen Anliegen. Büro und Seelsorger können großzügige Zeiten der Ansprechbarkeit bieten. Für alle einzelnen seelsorglichen Unternehmungen, ob dauerhafte Gruppen oder einzelne Events, ob unterhalb der Ebene der einzelnen Pfarrei, auf der Ebene der einzelnen Pfarrei oder pfarrei-übergreifend, bietet die Stadtkirche finanziell, logistisch, räumlich, personell genügend Unterstützung, so dass alles, was der geistlichen Bemühung wert ist, weiter gepflegt oder neu realisiert werden kann. Formal ist die Pfarrei St. Martin „Träger“ der Stadtkirche. Die Verantwortung für den gemeinsamen Haushalt, die Entscheidung über die Finanzierung konkreter Projekte und die rechtliche Zuständigkeit für Anstellungen und Personalangelegenheiten liegt beim „Haushalts- und Personalausschuss“. Dieser umfasst den Leiter der Stadtkirche und je einen Vertreter der vier einzelnen Kirchenverwaltungen, die aus ihren Reihen den Stadtkirchenpfleger wählen.
Pastoralplan
Die Stadtkirche hat sich darauf verständigt und überlegt kontinuierlich weiter, wie sie sich als Kirche der Welt, hier: der Stadt Landshut, zuwenden will. Der unerlässliche Kern ist das Zeugnis für Christus, den Herrn.
Wir zeigen, dass wir dankbar die Erlösung feiern, die er uns gebracht hat und ständig erwirkt. Wir begehen Tag für Tag und Sonntag für Sonntag sein Gedächtnis. Was gleichfalls unbedingt sichtbar werden sollte, ist die praktische und handfeste Nächstenliebe, die Geschwisterlichkeit und Zusammengehörigkeit, die Hilfsbereitschaft und Zusammenarbeit, und die Nähe zu Menschen in Not. Was es an weiteren Aktionen und Angeboten gibt, darf offen bleiben, je nachdem, welche Tradition lebendig ist, welche Initiativen tatkräftige Unterstützung finden, welche Charismen einzelne Gläubige einbringen. Da mag es hier eine besondere Musikgruppe geben, die den Gottesdienst gestaltet, dort das Zeltlager für die Jugend, hier einen Promotor für Bildungsveranstaltungen, dort eine Anlaufstelle für soziale Not. Vollständigkeit ist ohnehin eine Utopie. Aber ein Gesamtbild, ein Profil als katholische Kirche in der Stadt, ist auf der Ebene der Stadtkirche auszuprägen. Die einzelne Pfarrei darf sich davon entlastet wissen.
Der Stadtkirchenrat hat zeitnah nach der Gründung der Stadtkirche ein pastorales Konzept verabschiedet, das solang gilt, bis ein neuer Text erarbeitet wird. Wir haben uns vorgenommen, die Ziele und Schwerpunkte des kirchlichen Lebens in den Pfarreien der Stadtkirche gemeinsam fest zu legen und dazu einen langen Weg der Erarbeitung zu beschreiten, an dem viele beteiligt sein dürfen, für den wir auch externe Beratung hinzu ziehen. Aber fürs Erste liegt ein Grundlagenpapier vor, an dem sich die weiteren Entwicklungsschritte der Stadtkirchen orientieren.
Stadtkirchenrat
Mit Stadtkirchenrat und Gesamtkirchenverwaltung hat die Stadtkirche eigene Organe. Keine Pfarrei, kein Pfarrgemeinderat, keine Kirchenstiftung wurde aufgelöst. Es wurde eine zusätzliche Ebene eingezogen, auf der das gemeinsame Leben besprochen und gestaltet wird.
Die Pfarrgemeinderäte haben Vertreter in den Stadtkirchenrat entsandt, dieser hat einen eigenen Vorstand gewählt. Welche Themen besser auf der Ebene der einzelnen Pfarrgemeinderäte (die von den Gemeindereferentinnen begleitet werden) oder besser auf der Ebene des Stadtkirchenrats (wo auch der Leiter der Stadtkirche und das ganze Team der Seelsorger seinen Sitz hat) besprochen werden, muss sich nach und nach einspielen. Jedenfalls war das gelungene Gründungsfest am 17. September 2017 schon einmal ein starkes Zeichen, was möglich ist in der Zusammenarbeit der vier Pfarreien.
Die Stadtkirche ist eine eigene kirchliche Pflanzung, „Gottes Ackerfeld, Gottes Bau“ (1 Kor 3,9). Wir sind Mitarbeiter daran, der eine pflanzt, der andere begießt, „Gott aber lässt wachsen“ (1 Kor 3,6).