Hochfahren in kleinen Schritten

Der öffentlichen Berichterstattung war zu entnehmen, dass ab 4. Mai unter bestimmten Umständen öffentliche Gottesdienste wieder erlaubt sind. Um konkret mit dem gottesdienstlichen Leben in der Stadtkirche wieder zu beginnen, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Planung. Vor allem sind die Bestimmungen und Empfehlungen zu beachten, die am 29.04.2020 für das Erzbistum München und Freising erlassen wurden. Jetzt ist konkret zu überlegen, wie die Auflagen und Vorkehrungen zum Schutz vor dem Infektionsrisiko in unseren Kirchen umzusetzen sind.
Dazu ist ein Konzept in Arbeit, das zunächst im Pastoralteam und am 5.5.2020 im Stadtkirchenrat besprochen wird. Anschließend werde ich es als Leiter der Stadtkirche in Kraft setzen. Die Homepage hier wird das wichtigste Organ zur Veröffentlichung der jeweils geltenden Regeln und Verfahrensweisen sein. Ich bitte alle, die interessiert oder mitverantwortlich sind, dieser Homepage jeweils die aktuellen Hinweise zu entnehmen. Wir können sicher nur behutsam und Schritt für Schritt, aus den Erfahrungen lernend, das gottesdienstliche Leben in der Stadtkirche wieder hoch fahren.
Rechnen Sie also bitte noch nicht so bald mit einem umfänglichen Angebot an Gottesdiensten ab dem 4. Mai, im Gegenteil. Auf längere Sicht wird die Zulassung zur Mitfeier von Gottesdiensten beschränkt werden müssen. Auch die Liturgie selbst wird von einschneidenden Einschränkungen geprägt sein. Geplant ist, am Sonntag, 10. Mai 2020, mit einem solchen Gottesdienst zu beginnen.
Franz Joseph Baur, Stiftspropst