Die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ist erlaubt unter Einhaltung des Infektionsschutzkonzepts, das vom Erzbistum München und Freising in Abstimmung mit den staatlichen Behörden erarbeitet ist. Die jüngste Novellierung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit 24.11.2021 in Kraft ist, gilt selbstverständlich für uns in der Kirche. Die Umsetzung im Detail muss aber noch ausgearbeitet werden.
Der Zutritt zu den Gottesdiensten ist für alle frei, die nicht aufgrund allgemeiner Symptome oder einer positiven Testung oder als Kontaktperson zu einer infizierten Person möglicherweise Ansteckungsträger von Covid-19 sind. Dabei ist sorgfältig auf den Infektionsschutz und die Hygienemaßnahmen zu achten, die inzwischen erprobt sind: Abstand halten, durchgängiges Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (FFP-2 Standard), Hygiene.
Wir haben uns schon weitgehend an die Corona-Maßnahmen gewöhnt und stellen fest, dass sich auch unter diesen besonderen Umständen eine würdige und aufbauende Liturgie feiern lässt. Das danken wir Ihrer aller Sensibilität für den Ernst der Infektionsgefahr, Ihre Achtsamkeit und Kooperationsbereitschaft. (FJB)